Wie wird ein ETF in Österreich besteuert?

Da ich grundsätzlich als Geld-Fuchs in Österreich steuerpflichtig bin, kann ich nur die steuerlichen Aspekte aus Sicht eines österreichischen ETF-Anleger in Betracht ziehen und Auskunft darüber geben. Alle steuerlichen Informationen von mir sind langjährige Erfahrungen und sollen keinen Steuerberater ersetzen. Es sollte dir lediglich als Grundlage dienen! Werde versuchen, das Thema steuern in der Geldanlage so einfach wie möglich zu erklären.

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KESt & Verlustverrechnungstopf

In Österreich zahlen wir 27,5 % Kapitalertragssteuer (KESt) auf Kursgewinne, Fondsertragsausschüttungen (Dividenden) oder Zinsen auf Tagesgeld, Anleihen. Kursgewinne müssen erst mit den 27,5 % versteuert werden, wenn wir tatsächlich die Kursgewinne realisieren und unseren ETF verkaufen. Wenn aber ein ETF im Minus ist und du verkaufst deinen ETF mit Verlust, dann gibt es einen Verlustverrechnungstopf bei deiner Depotbank, wo du deine realisierten Kursgewinne gegenrechnen kannst und zahlst somit keine Steuern, bis der Verlustwert im Verlustverrechnungstopf aufgebraucht ist. 

Das gleiche Prinzip gilt auch mit Dividenden (Gewinnausschüttungen von Unternehmen) oder Zinsen bei Anleihen. Anhand eines einfachen Kursgewinnbeispiels möchte ich es dir nochmals erläutern für ein besseres Verständnis. Wenn ETF (A) 1000€ Kursgewinn hat und ETF (B) 1000€ Verlust (Buchverlust) hat und du würdest beide verkaufen, müsstest du theoretisch keine Kapitalertragssteuer von 27,5 % zahlen. 

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In Summe hast du keinen Verlust und keinen Gewinn außer die Orderkosten. Möchte dir noch ein zweites Beispiel auf Basis von Zinsen und Ausschüttungen (Dividenden) beschreiben. Wenn dein Verlustverrechnungstopf 400€ beträgt durch realisierte Verluste, musst du auf Zinsen und Dividenden so lange keine steuern bezahlen, bis der Verlustverrechnungstopf aufgebraucht ist. Erst danach werden die 27,5 % steuern wieder fällig.

Merke

Der Verlustverrechnungstopf gilt aber nur für das aktuelle Kalenderjahr! Danach wird der Verlustverrechnungstopf auf null gestellt. Aktive Privatanleger nützen diese Möglichkeit meist am Ende vom Jahr nochmals aus, indem sie bei gutgelaufene Aktien/ETFs Teilverkäufe machen, um es mit den eventuell vorherigen Verlusten gegenrechnen zu können, bevor das neue Jahr beginnt.

Meldefonds und Nicht-Meldefonds

Meldefonds: Ein ETF ist dann ein Melde-ETF, wenn es einen steuerlichen Vertreter in Österreich gibt. Typischerweise sind das große Steuerberatungskanzleien, die diese Vertretung übernehmen und so ausländische ETFs zu österreichischen Melde-ETFs machen. Der ETF-Ausgeber (Emittent) hat somit selbst keinen Sitz in Österreich, sondern wird entsprechend vertreten. 

Was ist der Sinn dieser Regelung? Die Ausschüttungen des ETFs müssen so der österreichischen Kontrollbank gemeldet werden, und entsprechend dieser Meldung wird dann die Kapitalertragssteuer von 27,5 % automatisch ohne dein Zutun abgeführt, was natürlich praktisch ist, wenn man keinen aufwand mit der Steuer haben will. 

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Einfach einen Meldefonds kaufen ansparen und die Depotbank übernimmt alle steuerlichen Unannehmlichkeiten! Meldefonds sind für österreichische Privatanleger geeignet, die es gerne unkompliziert haben wollen! Leider haben die Meldefonds aktuell noch einen hacken. Es könnte passieren, dass genau dein ETF den du unbedingt haben willst, nicht als Meldefonds gelistet ist und somit ist es dann ein nicht Meldefonds und du musst die steuern, wieder selber abführen.

Wie findet man heraus ob ein ETF ein Melde-ETF ist?

Ist ein ETF ein Melde-ETF oder nicht? Diese Frage stellst du dir, sobald du dich mit Steuern und ETFs beschäftigst. Die Antwort auf diese Frage zu bekommen geht glücklicherweise recht einfach. 

Als Österreicher solltest du dir einen inländischen Online-Broker zulegen für deine ETFs, ansonsten gilt das Prinzip mit den Meldefonds nicht und du musst deine Steuern selber abführen, egal ob Meldefonds oder nicht!

Auf der Website der österreichischen Kontrollbank kannst du eine entsprechende Abfrage (kostenlos) starten. Einfach die Website https://my.oekb.at aufrufen und im Menü auf "Kapitalmarkt Services Datenangebot" ZU DEN SERVICES klicken, dann auf "Steuerdaten zu Fonds" nochmals klicken und in der Suchmaske (Alle Fonds - Standardabfrage) die ISIN-Nummer eingeben.

Kommt ein Treffer? Dann ist der gesuchte Fonds ein Meldefonds. Wenn aber in der Spalte " KESt-Meldefonds" ein "N" steht, handelt es sich nicht um einen Meldefonds, egal ob es einen Treffer gab! Es sollte ein "J" dort stehen. Nur dann kannst du dir sicher sein, dass es sich um einen Meldefonds handelt und bei einem inländischen Online-Broker deine Steuern automatisch abgeführt werden!

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Screenshot

Große Ansicht: Klicke auf das Bild!

Wenn du als Österreicher einen Steuereinfachen Online-Broker suchst?

Aus diesem Grund habe ich dir vier inländische Depotbanken (Online-Broker) aufgelistet, die deine Steuern automatisch bei Meldefonds abführen:

Mein Depotcheck über die genannten steuereinfachen Broker:

Was ist das Doppelbesteuerungsabkommen und die Quellensteuer?

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Zwei Staaten schließen einen völkerrechtlichen Vertrag. Dieser Vertrag regelt genau, ob und wie viele Steuern dem jeweiligen Staat zustehen. Das bedeutet, dass jeder Vertrag auch unterschiedliche Regeln zur Besteuerung beinhaltet. Um das Doppelbesteuerungsabkommen besser zu verstehen, schauen wir uns noch die Quellensteuer an und gebe danach noch ein Beispiel dazu.

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Quellensteuer

Die Quellensteuer ist die Bezeichnung für einen Steuerabzug, der dort abgeführt wird, wo er entsteht, also an der Quelle der Einnahmen.

Beispiel:

Wenn du einen ETF in Irland mit der ISIN: IE ... Kaufen würdest, also an der "Quelle" werden dir aus heutigem Wissensstand von Irland 15 % Quellensteuer bei deiner Gewinnausschüttung (Dividende) abgezogen. In Österreich ist die Kapitalertragssteuer (KESt) aber mit 27,5 % für das Finanzamt festgelegt. Somit würdest du doppelt besteuert und hättest eine Steuerlast von 42,5 % (15+27,5)! 

Aus diesem Grund gibt es das Doppelbesteuerungsabkommen, um das zu verhindern. Im Klartext bedeutet das für dich, dass du deine Quellensteuer in Irland von 15 % mit der Kapitalertragssteuer in Österreich gegenrechnen lassen kannst! 

Somit bekommt Irland 15 % Quellensteuer und Österreich noch 12,5 %, damit du insgesamt auf die 27,5 % Kapitalertragssteuer kommst und nicht doppelt besteuert wirst. Bei einem Nichtmeldefonds musst du die Differenz von 12,5 % in deiner Steuererklärung selber angeben. Bei Meldefonds "J" und einen inländischen Online- Broker must du dir über die DBA und Quellensteuer keine Gedanken machen, das macht dein inländischer Online-Broker für dich!

Die Quellensteuer ist von Land zu Land verschieden. Am besten schaust du dir vor dem ETF-Kauf die steuerliche Situation ( Quellensteuer, DBA) an. Das DBA gilt nur bis zu einer Quellensteuergrenze von 15 %! 

Zahlst du mehr Quellensteuer (30 %) musst du dir die Differenz von 15 % im Quellenland selber zurückholen. Was wiederum Aufwand bedeutet! 

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Regelbesteuerungsoption für Geringverdiener

Statt der üblichen 25 % bzw. 27,5 % KESt kann man über die Einkommensteuererklärung die Regelbesteuerung anwenden.

Interessant für niedrige Einkommen. 

  • Für die Regelbesteuerungsoption ist ein Steuerberater nötig! 

Ein Steuerberater ist nicht kostenlos und ob sich der Aufwand einer Regelbesteuerung für einen Geringverdiener am Ende auch lohnt, ist wiederum von einem Steuerberater zu prüfen! Was den Vorteil bei niedrigen Einkommen zu Nichte machen könnte! 

In der Regelbesteuerungsoption werden auch Alleinverdienerabsetzbetrag bzw. Kinderabsetzbetrag in deiner Einkommenssteuererklärung berücksichtigt was wiederum zu einem höheren Einkommen führt.

Bei dieser Variante werden Kapitalerträge nicht pauschal mit der Kapitalertragsteuer (KESt) besteuert, sondern im nachhinein mit der Regelbesteuerung (Tarifbesteuerung) besteuert. Im Klartext: Für die Regelbesteuerung wird die Einkommensteuer herangezogen.

Lohnsteuertabelle, Steuersätze & Einkommensteuertabelle in Österreich 2021

Ein Jahreseinkommen unter 11.000 € ist steuerfrei. Das Einkommen von 11.000 bis 18.000 € wird mit 20% versteuert. Von 18.000 bis 31.000 € sind es 35%. Zwischen 31.000 bis 60.000 € sind es 42% und von 60.000 bis 90.000 € 48% Steuern. Bis 1.000.000 € sind es 50% und darüber 55%.

Zusammenfassend möchte ich noch erwähnen, dass die KESt so und so zum tragen kommt auch als Geringverdiener, nur kann man mit der Regelbesteuerung am Ende vom Jahr mit der Einkommenssteuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) sich einen Teil zurückholen. Was dir aber wiederum nur der Steuerberater sagen kann und der ist nicht gerade billig!

Vollständigkeitshalber wollte ich dir diese Möglichkeit der Regelbesteuerung nicht vor enthalten.

Was sind Ordentliche- und Außerordentliche Erträge?

Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge von ETFs setzen sich aus den ordentlichen als auch außerordentlichen Erträgen zusammen.

Ordentliche Erträge

Ganz egal, ob es sich um einen ausschüttenden oder um einen thesaurierenden ETF  handelt, für ordentliche Erträge wie 

  • Zinsen
  • Dividenden

ist immer die volle Kapitalertragsteuer von 27,50 % am Ausschüttungstag der ETF gesellschafft fällig. Bei Thesaurierenden ETFs zum Meldestichtag des steuerlichen Vertreters. Der Meldestichtag ist auf der Website my.oekb.at abrufbar.

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Außerordentliche Erträge

Bei einem ETF sind außerordentliche Erträge z. B.

  • realisierte Kursgewinne (Innerhalb des ETF)
  • realisierte Kursverluste (Innerhalb des ETF)
  • Erträge aus Wertpapierleihe ( Der Emittent kann auch Aktien im ETF-Mantel verleihen und dadurch zusätzliche Einnahmen generieren)
  • Swap Erträge ( Erträge durch Tauschgeschäft)

Bei einem thesaurierenden ETF werden die außerordentlichen Erträge mit nur 60 % der 27,5%igen Kapitalertragssteuer in deiner Haltezeit besteuert. Die restlichen 40 % werden beim Verkauf deiner ETF Anteile fällig. Somit hast du einen kleinen Steuerstundungseffekt bei thesaurierenden ETFs.

Bei ausschüttenden ETFs werden sofort die 100 % der 27,5%igen Kapitalertragssteuer fällig.

Beispiel außerordentliche Erträge

Wenn dein ETF nach Marktkapitalisierung (Börsenwert) gewichtet ist, verändert sich der Börsenwert der Unternehmen im ETF Mantel ständig und somit auch der zugrunde liegende Index, der abgebildet werden soll. Wenn der ETF Anbieter ein Rebalancing beispielsweise alle 3 Monate vornimmt, werden zu diesem Zeitpunkt neue Aktien vom Emittenten (Fondsanbieter) gekauft und verkauft somit entstehen im ETF Mantel natürlich auch Gewinne und Verluste. Gewinne müssen dann von dir (außerordentliche Erträge) versteuert werden. 

Bei einem Meldefonds wird dieser Überschuss an die österreichische Kontrollbank (OeKB) gemeldet und dir wird bei deiner inländischen Depotbank der zu zahlende Steuerbetrag angezeigt, den du dann begleichen musst.

Damit es zu keiner Doppelbesteuerung kommt solltest du deine Steuern auf Erträge bei my.oekb.at immer kontrollieren. Alles was du brauchst findest du unter " Steuerdaten zu Fonds". 

Zum Schluss möchte ich noch erwähnen, dass ein ausschüttender ETF auch mal Thesaurieren kann und umgekehrt.

Klingt kompliziert? Ist es auch, wenn man einen ausländischen online Broker als Österreicher nimmt. Das hat meistens mit steuerlichen Gründen innerhalb des ETFs (Emittent) zu tun.

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Deshalb folgende Punkte aus Sicht eines Privatanlegers beachten, damit es nicht zu komplex wird:

  • Meldefonds 
  • Steuereinfacher Broker

Alle Informationen in diesem Beitrag ist mein persönlicher Wissensstand aus langjähriger Erfahrung aus dem Kapitalmarkt. Kann dir leider keine Garantie zur Korrektheit meiner Niederschrift geben. Steuern Können sich im Lauf der Zeit ändern. Für 100%ige Sicherheit von Steuerangaben ist ein Steuerberater die richtige Anlaufstelle. Dieser Steuerbeitrag sollte dir nur helfen, einen fundierten Überblick zu bekommen über die steuerliche Situation als ETF-Anleger in Österreich.